Therapieverordnung

Die für die Therapie benötigte ärztliche Verordnung (Rezept) kann Ihnen, bei gegebener Indikation, der behandelnde Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Phoniater ausstellen.

Eine Therapieeinheit beträgt in der Regel 45 Minuten. In Einzelfällen sind auch Therapieeinheiten von 30 oder 60 Minuten sinnvoll.

Die wöchentliche Therapiefrequenz ist vom Störungsbild, dem jeweiligen Entwicklungsstand, den häuslichen Gegebenheiten und der Art der Therapie abhängig und sollte in der Regel 1-2 x pro Woche betragen.

Die Kosten für die Logopädie werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten, die von der Zuzahlung nicht befreit sind, zahlen einen gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 € Rezeptgebühr je Verordnung. Privatpatienten erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.
Die Termine können Sie telefonisch, per eMail oder persönlich vereinbaren.

Hausbesuche sind nach Absprache möglich, wenn sie vom Arzt verordnet worden sind.